Aktuelle Reiseinformationen vom  20.03.2022

Liebe Urlauber,

ab dem 20. März 2022 entfallen in Schleswig-Holstein Kontaktbeschränkungen und die meisten 3G-Regeln. Eine Masken- und Testpflichten gibt es für Übergangsregelungen, die zunächst bis zum 2. April 2022 gelten.

Das bedeutet für Ihren Urlaub:

Die Vorlage von Impf-, Genesenen- oder Testnachweisen ist nicht mehr verpflichtend.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/_documents/teaser_erlasse.html

Und jetzt wünschen wir Ihnen einen erholsamen Urlaub! 

Ihr Team von Baecker Ferienvermietung und Immobilien, Inh. Kristina Fisler